VBIO

Der Begriff der "Freiberuflichkeit" wird umgangssprachlich häufig missverständlich benutzt. Der Begriff bedeutet nicht "freie Mitarbeit" in jeder denkbaren Art gewerblicher freier Mitarbeit durch selbständige oder scheinselbständige Kräfte, sondern kennzeichnet in erster Linie die Tätigkeit in einem sogenannten "Freien Beruf" analog dem Berufsbild der Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, etc.

Eine ganze Reihe an Biowissenschaftlern wagt den Schritt in die Selbstständigkeit. Als Teil der freien Berufe müssen sie  kein Gewerbe anmelden. Dies erleichtert auch steuerlich den Einstieg in die Karriere als Freier Biologe.

Freiberufler in der Biologie sind i. d. R. "niedergelassen" und freiberuflich selbständig. Es gibt viele Tätigkeitsfelder in denen ein Einstieg ins Berufsleben möglich ist. Dazu zählen unter anderem:

  • Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
  • Leitung eines eigenen Labors
  • Informationsmanagement / Wissensmanagement
  • Patentwesen / Lizenzwesen
  • Medizinische Dokumentation
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (PR)
  • Redaktion / (Wissenschafts-)Journalismus

Die Vielfalt der biowissenschaftlichen Berufsfelder und sicherlich viele Anregungen für einen Einstieg in die unterschiedlichsten Berufe, finden Sie auch in unseren „Perspektiven – Berufsbilder von und für Biowissenschaftler“

Oder Sie schauen in unsere FAQs.


Selbstständigkeit im Freien Beruf oder im Rahmen der Gewerbefreiheit?

Wer sich selbstständig machen will oder nebenher noch eine selbständige Tätigkeit ausführen möchte, denkt häufig über die Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit nach.
Im Gegensatz zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die mit einer formalen Gewerbeanmeldung verbunden ist, ist die Aufnahme einer Tätigkeit im Freien Beruf nicht anmeldepflichtig. Es ist in der Regel nur beim für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen und ggf. Mehrwertsteuer zu entrichten.
Für grenzüberschreitende steuerpflichtige Leistungen ist eine internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) erforderlich. Diese kann formlos beim zuständigen Finanzamt oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.


Informationen zur Existenzgründung für Biologen

Das Infoportal www.existenzgruender.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bietet auch jede Menge Informationen und Hilfestellungen zur Existenzgründung.
Tipps und Informationen zur Gründung einer selbstständigen Existenzgrundlage finden Sie auch auf den Seiten des BDBiol der berufständischen Vertretung von Biologen und Biologinnen in allen Fragen des Berufes.
Gerne können Sie sich auch an den Referenten Freie Berufe im VBIO wenden: Kontakt: Dipl. Biol. (EurProBiol) Peter Niesslbeck, Mailkontakt


Referent Freie Berufe im VBIO

Das Präsidium des VBIO hat den Referenten Freie Berufe beauftragt, die Interessen des VBIO in Hinblick auf die Freiberuflichkeit von Biologen wahrzunehmen. Der Referent freie Berufe kooperiert eng mit der Berufsvertretung Deutscher Biologen (BDBiol) e. V.. Auf europäischer Ebene vertritt der Referent Freie Berufe den VBIO im Arbeitsbereich "Free Professions/Professions Libres" der European Countries Biologists Association (ECBA).

Der Referent Freie Berufe ist ehrenamtlich tätig.
Kontakt: Dipl. Biol. (EurProBiol) Peter Niesslbeck, Mailkontakt


Weitere Informationen

Informationen über den Freien Beruf in seinen verschiedensten Sparten erhalten Sie beim Bundesverband Freie Berufe (BFB) und beim Verband Freier Berufe in Bayern e.V. (VfB) beim Forschungsinstitut zu freien Berufen: Universität Lüneburg und bei der  Universität Erlangen-Nürnberg.
Das IFB Institut für Freie Berufe ist auch Partner des Referates Freie Berufe im VBIO für Existenzgründungsseminare und sonstige Weiterbildungen in Grundfragen der Freien Berufe.
Auch der VBIO-Landesverband Bayern ist Mitglied im im VBF und hat auf seinen Seiten noch weitere Informationen zum Referat Freie Berufe zusammengestellt.