VBIO

Regelungen in Europa

Europarat

Der Europarat entwickelte das 1998 rechtskräftig gewordene „Europäische Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere“. Dieses legt unter anderem fest, dass Tierversuche nur zu bestimmten Zwecken durchzuführen sind und verlangt, dass Tierversuche in der Forschung nur insoweit zum Einsatz kommen, als keine Alternativmethoden verfügbar sind.


Europäische Union

Unabhängig vom Europarat agiert die Europäische Union. Lange Zeit war die EU-Richtlinie 86/609 maßgebend, um dem Tierschutz Geltung zu verschaffen. Die unterschiedlich starke Verschärfung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führte jedoch zu einer heterogenen Gesetzeslage innerhalb der EU, sodass ein einheitlicher Wettbewerb nicht mehr gewährleistet war. Ein Standortnachteil für Länder mit restriktivem Tierschutzgesetz - darunter Deutschland.

Mit ihrer Richtlinie 2010/63/EU ersetzte die EU die vorherige Richtlinie. Dabei suchte sie, die unterschiedlichen Tierschutzregelungen der EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und einen EU-weit einheitlichen Mindeststandard zu etablieren.


März 2015: Europäische Bürgerinitiative "Stop vivisection"

Im Jahr 2015 hatte die europäische Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ mit einem Quorum von einer Million Unterstützern erreicht, dass die EU-Kommission Position zu wissenschaftlichen Tierversuchen nehmen musste. Die Initiative hatte gefordert, vollständig auf Tierversuche zu verzichten und den Einsatz von Alternativmethoden verbindlich vorzuschreiben.
Die EU-Kommission hatte allerdings dargelegt, dass Tierversuche derzeit noch nicht ersetzbar sind. Zugleich hatte sie Maßnahmen vorgestellt, um die Entwicklung und Einführung tierversuchsfreier Ansätze zu beschleunigen. Hierzu hat sie Ende 2016 zu einer breit angelegten, wissenschaftlichen Tagung geladen, die sehr intensiv Alternativmethoden diskutiert hat.


Der VBIO hatte 2015 an die EU-Kommission appelliert, trotz des hohen öffentlichen Druckes an der EU-Richtlinie 2010/63/EU festzuhalten. Es gebe keine Notwendigkeit, die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere außer Kraft zu setzen, wie dies im Rahmen der europäischen Bürgerinitiative "stop vivisection" gefordert würde. Der VBIO betonte, die Richtlinie sei das Resultat eines langen politischen Abwägungsprozesses, in den alle Stakeholdergruppen einbezogen waren. Durch die erstmals europaweite Festschreibung des „3 R-Prinzip“ (replacement, reduction and refinement) würden die Standards des Tierschutzes deutlich erhöht.

November 2017: Zwischenbericht der EU-Kommission

Entsprechend den allgemeinen Vorgaben prüft die EU-Kommission jede Richtlinie darauf, wie gut ihre Ziele erreicht wurden und ob diese für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der erste Zwischenbericht zur 2010 erlassenen EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wurde im November 2017 vorgelegt. Die EU-Kommission stellt darin fest, dass es in vielen Aspekten noch zu früh sei für eine definitive Überprüfung der Ziele. Gleichzeitig betont sie, dass die Richtlinie von sehr verschiedenen Stakeholdern als relevant und notwendig zur Schaffung gleicher Bedingungen innerhalb der EU und zum Erreichen der Tierschutzziele anerkannt wird. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Tierversuche derzeit noch nicht verzichtbar sind. Zwar habe es bei Alternativmethoden deutliche Fortschritte gegeben, doch müsse noch mehr getan werden. Unter anderem bemängelt der Zwischenbericht eine defizitäre Kommunikation und den mangelnder Austausch von Informationen zu den 3R (reduce, refine, replace). Immerhin trage die Richtlinie dazu bei, die Beurteilung und Annahme neuer Methoden im regulatorischen Bereich zu beschleunigen.
Der Zwischenbericht enthält keinen Zeitplan für das Auslaufen der Verwendung von Primaten. An den Planungen, ab spätestens 2022 nur noch Primaten für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, die keine direkten Nachkommen von Wildfängen sind hält die EU-Kommission aber fest.